Arbeitsgruppe Satzung

Ein Verein befindet sich wie die Gesellschaft selbst in einem ständigen Wandel. Daher muss die Handlungsgrundlage eines jeden Vereins – nämlich die Satzung – regelmäßig hinterfragt werden.

Unsere „AG Satzung“ setzt sich dazu alle 2-3 Jahre zusammen und prüft, ob die Entwicklung im Verein selbst oder Änderungen in der Gesellschaft es nötig machen Anpassungen an der Satzung vorzunehmen. Dabei werden aufwendig Änderungsempfehlungen vorbereitet, diskutiert und begründet, um diese anschließend dem Vorstand vorzulegen – dies schließt natürlich auch die Wahl- und Beitragsordnung ein.

Der Vorstand beschließt darauf aufbauend einen finalen Entwurf zur Satzungsänderung, welcher im Rahmen einer anstehenden Mitgliederversammlung von allen Mitgliedern ganz oder teilweise beschlossen werden muss, ehe die Änderungen der Satzung in Kraft treten können.

Ein Dank geht dabei an Rainer Leipnitz (ein wahrer praktischer Profi, was Vereinssatzungen angeht), an Heiko Richter als Vertreter des Vorstandes sowie neu im Team das Notariat Heybey.