Mitglieder-Info: Warum Änderungen in Satzung, Wahl- und Beitragsordnung?

Im Jahr 2019 haben wir zum letzten Mal unsere Satzung, Wahlordnung und Beitragsordnung geändert. Nach sechs Jahren wurde es deshalb Zeit, dass die AG Satzung wieder die rechtlichen Grundlagen des Vereins auf ihre Aktualität und Praktikabilität überprüft. Denn nicht nur GfL ist quantitativ und qualitativ gewachsen, auch haben sich rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geändert.
Im Oktober 2024 haben deshalb Rainer Leipnitz, Sebastian Kirbach (Notariat Heybey), Heiko Richter und Nora Reiche-Hupel die Arbeit aufgenommen.Im Ergebnis gibt es eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Bei einem Großteil handelt es sich jedoch nur um redaktionelle bzw. Folgeänderungen.
Änderungsvorschläge sind zum Beispiel:
- Änderung/ Kürzung des Vereinsnamens
- Ausschluss von Mitgliedern
- Rechte der Mitglieder
- Beiräte
Hierzu ein paar Gedanken:
Gegenwärtig ist der korrekte Vereinsname „Verein zur Förderung des Mittelstandes in der Leipziger Region – Gemeinsam für Leipzig e. V“. Außer ein paar Behörden und Banken verwendet niemand die Langversion. Für alle gibt es nur Gemeinsam für Leipzig. Da im § 2 der Satzung der Eingangssatz lautet: “Zweck des Vereins ist die Förderung des Mittelstandes in der Leipziger Region.“ können wir aus Sicht der AG Satzung und des Vorstands auf diesen sperrigen Vereinsnamen verzichten und nur noch die Kurzversion verwenden.
Der Ausschluss von Mitgliedern kann gegenwärtig nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Dies ist aus unserer Sicht unpraktikabel. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt bzw. müsste eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Deshalb sollte dies zukünftig durch den mit 4/5 Mehrheit gefassten Beschluss des Vorstandes möglich sein. Dem Vorstand ist bewusst, dass ein Vereinsausschluss die Höchststrafe für Mitglieder ist. Deshalb wird es sich immer um eine gut und reiflich getroffene Einzelfallentscheidung handeln.
Der § 5 (neu § 6) trägt die Überschrift „Rechte und Pflichten der Mitglieder“. Bisher gab es nur einen Absatz zu Pflichten. Somit haben wir korrekterweise ein Recht formuliert.
Im neuen § 9 Nr. 11 wollen wir die bisher ungeregelte Amtszeit von Beiräten regeln. Man hätte auf die Idee kommen können, dass die Ernennung auf Lebenszeit oder Vereinszugehörigkeit erfolgt – eine Planbarkeit für beide Seiten soll durch einen überschaubaren und begrenzten Zeitraum geregelt werden. Ich finde es aber durchaus legitim, dass der jeweilige Vorstand entscheiden kann, mit wem er zusammenarbeiten möchte – daher werden die Amtszeiten von Vorstand und Beirat zeitlich aneinander angeglichen. Eine Wiederbenennung ist natürlich auch hier möglich und somit mehrere Amtszeiten.
Alle Mitglieder haben die vorgeschlagenen Änderungen erhalten. Über diese wird die Mitgliederversammlung am 9. April 2025 entscheiden. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird die AG Satzung nochmal ausführlich die geplanten Änderungen erläutern. Gerne können auch Fragen oder Anregungen schon jetzt über die Geschäftsstelle kommuniziert werden.
Vizepräsident für Finanzen – Heiko Richter